AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von VSH Schiess- und Ausbildungszentrum AG
Allgemeine Bestimmungen
Es gelten ausschliesslich nachfolgende Geschäftsbedingungen von VSH Schiess- und Ausbildungszentrum AG (nachfolgend VSH genannt). Anderslautende Geschäftsbedingungen, welche auf Bestellformularen aufgedruckt sind, gelten nur, wenn sie von VSH schriftlich akzeptiert werden.
Angebot
Die Angebote von VSH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Schriftliche oder mündliche Bestellungen sind für VSH verbindlich. Auftragsbestätigungen werden auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Angaben in den Verkaufsunterlagen VSH (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Farben und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind VSH von der Lieferverpflichtung entbunden.
Preise
Sämtliche veröffentlichten Preise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden, und verstehen sich inklusive für Händlerpreise exklusive MwSt., unverpackt, unfrankiert ab Firmenort Flums. Preisänderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Tagesaktuelle Preise können schriftlich angefragt werden, da die Preisaktualisierungen verzögert werden können. Irrtümer und Fehler der Preise im Webshop sind vorbehalten.
Lieferung
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch VSH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von VSH Zulieferanten und Herstellern. Sollte die Lieferverzögerung länger als einen Monat dauern, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferungen beschränken sich auf die Schweiz.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt VSH schriftlich gemeldet werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann VSH Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. VSH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 15% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden von VSH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch VSH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Gewährleistung
VSH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen von VSH nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Ware oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Gegenständen zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen VSH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Retouren
Für Retouren verlangen VSH, dass das defekte Teil bzw. der Gegenstand mit einer Schadensmeldung sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Produkt geliefert wurde, an VSH zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Gegenständen treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vom VSH.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder mit Rechnung. VSH verlangt für alle Lieferungen einen angemessenen Versandkostenanteil. Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Käufers per Post. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn VSH über den Betrag verfügen kann. Während der Dauer des Verzuges ist VSH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn VSH Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist VSH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
Vorauskasse (Vorkasse)
Die Zahlung per Vorauskasse wird von VSH bestimmt, jedoch wird diese Zahlungsart bei allen Neukunden mit einem Warenwert über CHF 500.- angewendet. Hierbei erhält der Kunde nach Bestelleingang eine Vorauskasse von uns. Der Artikel bleibt dann bis zu 10-Kalendertagen reserviert. Nach Zahlungseingang wird die Bestellung weiter verarbeitet (extern nachbestellt/ direkt verschickt). Sollte innert angegebener Frist keine Zahlung eintreffen, so wird die Bestellung storniert und somit besteht keine Erfüllungspflicht vom VSH.
Haftungsbeschränkung
Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt
Software Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes. Flums ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung.