AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von VSH Schiess- und Ausbildungszentrum AG
Allgemeine Bestimmungen
Es gelten ausschliesslich nachfolgende Geschäftsbedingungen der VSH Schiess- und Ausbildungszentrum AG (nachfolgend VSH genannt). Anderslautende Geschäftsbedingungen, welche auf Bestellformularen aufgedruckt sind, gelten nur, wenn sie von VSH schriftlich akzeptiert werden.
Stornierungsbedingungen
Stornierungen von Ausbildungen:
– Stornierung bis 14 Tage vor Kursdatum sind kostenfrei.
– Stornierungen bis zu 7 Tage vor Kursdatum, werden 50% in Rechnung gestellt.
– Stornierungen weniger als 7 Tag vor Kursdatum, werden 70% in Rechnung gestellt.
– Stornierungen weniger als 3 Tag vor Kursdatum, werden zu 100% in Rechnung gestellt.
Stornierungen von Schiessterminen:
– Stornierungen bis 72 Stunden vor Buchungsbeginn sind kostenfrei.
– Stornierungen unter 72 Stunden vor Buchungsbeginn werden zu 100% in Rechnung gestellt.
Angebot
Die Angebote von VSH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Schriftliche oder mündliche Bestellungen sind für VSH verbindlich. Auftragsbestätigungen werden auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Angaben in den Verkaufsunterlagen VSH (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Farben und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind VSH von der Lieferverpflichtung entbunden.
Preise
Sämtliche veröffentlichten Preise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden, und verstehen sich inklusive, für Händlerpreise exklusive, MwSt., unverpackt, unfrankiert ab Firmenort Flums. Preisänderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Tagesaktuelle Preise können schriftlich angefragt werden, da die Preisaktualisierungen verzögert werden können. Irrtümer und Fehler der Preise im Webshop sind vorbehalten.
Lieferung
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch VSH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von VSH Zulieferanten und Herstellern. Sollte die Lieferverzögerung länger als einen Monat dauern, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferungen beschränken sich auf die Schweiz.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt VSH schriftlich gemeldet werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
Widerrufs- und Rückgaberecht
Für alle Einkäufe gewährt VSH den Kunden ein Rückgaberecht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Produkte. Voraussetzung für die Ausübung des Rückgaberechts ist, dass die Kunden die Ware unbenutzt, vollständig und intakt, wenn möglich in der Originalverpackung an uns zurücksenden. Ausgenommen davon sind Sonderbestellungen, bei denen nach Auftragserteilung keine Stornierung mehr möglich ist.
Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann VSH Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. VSH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 15% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden von VSH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch VSH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Gewährleistung
VSH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen von VSH nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Ware oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Gegenständen zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen VSH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Retouren
Für Retouren verlangen VSH, dass das defekte Teil bzw. der Gegenstand mit einer Schadensmeldung sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Produkt geliefert wurde, an VSH zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Gegenständen treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vom VSH.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung bar bei Abholung, auf Vorauskasserechnung oder Rechnung. Die VSH verlangt für alle Lieferungen einen angemessenen Versandkostenanteil. Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Käufers per Post oder einer anderen geeigneten Transportfirma. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn VSH über den Betrag verfügen kann.
Vorauskasse
Die Zahlung per Vorauskasse liegt im Ermessen des VSH. Diese Zahlungsart wird in der Regel bei allen Neukunden und normalerweise ab einem Rechnungsbetrag von CHF 400.- angewendet. Die VSH bestätigt schriftlich den Bestellungseingang des Kunden, wodurch ein bindender Kaufvertrag entsteht. Der Kunde erhält eine Vorauskasserechnung zur Bezahlung. Nach Zahlungseingang wird die Bestellung weiterverarbeitet. Sollte der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten, behält sich die VSH vor, einen Unkostenbeitrag für den entstandenen Aufwand/Schaden zu erheben.
Rechnung
Regelmässige Kunden, welche durch die VSH auf Rechnung gesetzt wurden, erhalten die Lieferung auf Rechnung zugestellt.
Zahlungsverzug
Während der Dauer des Verzuges ist die VSH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn der VSH Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung oder Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist die VSH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauskasse oder Sicherheiten auszuführen.
Bei Zahlungsverzug werden ab der zweiten Mahnung Mahngebühren erhoben. Bei der dritten Mahnung werden zusätzlich zu den Mahngebühren auch Verzugszinsen erhoben. Sollte auch die dritte Mahnung unbezahlt bleiben, wird die Betreibung eingeleitet.
Haftungsbeschränkung
Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt
Software Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes. Flums ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung.