Der Erwerb von Magazinen mit grosser Kapazität (Gewehrmagazine mit mehr als 10 Schuss und Pistolenmagazine mit mehr als 20 Schuss Kapazität) ist seit dem 15.08.2019 gesetzlich eingeschränkt.
Für den Erwerb dieses Produktes benötigen wir eine Erwerbsberechtigung in Form von einem der folgenden Dokumente:
• Kopie einer Besitzbestätigung der kantonalen Waffenbehörde für eine dazu passende Waffe
• Kopie einer kantonalen Sonderbewilligung zum Erwerb einer dazu passenden Waffe inklusive Magazine mit grosser Kapazität
• Kopie einer kantonalen Sonderbewilligung zum Erwerb von Magazinen mit grosser Kapazität